- Darlehnskassen
- Darlehnskassen,(meist staatliche) Institutionen, errichtet zu dem Zweck, die Kreditgewährung in Krisenzeiten oder während eines Krieges nach bestimmten Richtlinien zu übernehmen. Darlehnskassen gab es z. B. in Preußen im Revolutionsjahr 1848 und in den Kriegen 1866 und 1870/71. Im Ersten Weltkrieg wurden Darlehnskassen errichtet und von der Reichsbank verwaltet. Die Darlehnskassen hatten das Recht, eigenes »Geld« (Darlehnskassenscheine) in Höhe der bewilligten Kredite auszugeben. Die Deckung der Darlehnskassenscheine erfolgte durch das jeweilige Pfandobjekt, die persönliche Haftung des Darlehensschuldners und die Garantie des Reiches. - Auch die ländlichen Kreditgenossenschaften wurden anfänglich Darlehnskassen oder Darlehnskassenvereine genannt (Kreditgenossenschaften).
Universal-Lexikon. 2012.